Die Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Sie ist damit das wichtigste Instrument zur Regelung der städtebaulichen Entwicklung einer Stadt oder einer Gemeinde.
Sie wird zweistufig vollzogen. Die erste Stufe umfasst die Erstellung eines Flächennutzungsplans, auch „vorbereitender Bauleitplan“ genannt. Darin werden die aktuelle und die für die Zukunft gewünschte Art der Bodennutzung dargestellt.
Die zweite Stufe umfasst die Erstellung des Bebauungsplans, auch „verbindlicher Bauleitplan“
genannt. Dieser gilt für räumliche Teilbereiche
und stellt die Art und Weise dar, in der eine Bebauung der Grundstücke möglich ist.
Der Planungsprozess erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie als offenes
Bürgerbeteiligungsverfahren
unter Einbeziehung von Fachplanern für Städtebau und Architektur, Landschaftsplanung und Verkehr.
Zu den weiteren Aufgabenbereichen des interdisziplinär besetzten Planerteams gehören:
Die Straßenraum- und Stadtraumgestaltung ist ein wichtiger gesellschaftlicher, kultureller, ökologischer und wirtschaftlicher Faktor für die Entwicklung einer Stadt. Sie prägt das Image einer Stadt nach außen und beeinflusst die Identifikation der Bewohner mit ihrer Stadt und verlangt somit eine verantwortungsvolle und interdisziplinäre Herangehensweise. Städtebauliche, architektonische, freiräumliche, verkehrs- und tiefbautechnische Aspekte müssen planerisch in Zusammenhang gebracht werden, um stadträumliche Qualitäten zu erhalten und eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Stadt zu ermöglichen.
Neben der Neuordnung und Umgestaltung von Freiräumen, der Möblierung von Straßen- und Stadträumen und der städtebaulichen Gestaltung, zählen auch Planungen der Verkehrsberuhigung / Shared Space, der Verkehrsinfrastruktur und der Sportstättenentwicklung zu unseren Leistungen.
Moderne Gebäude unterliegen nicht mehr nur den Anforderungen, wirtschaftlich, gestalterisch anspruchsvoll und nutzerorientiert zu sein, sie müssen auch den immer mehr steigenden Ansprüchen an die Energieeffizienz genügen. Es bedarf daher ganz spezieller Fachkenntnisse, zielorientierter Lösungsfindungen und einem hohen Maß an Sensibilität, um den erhöhten Anforderungen bei der Entwicklung und Gestaltung moderner Architektur gerecht zu werden.
Unsere Schwerpunkte sind, neben der Planung von Gebäuden im EnEV-Standard (Energieeinsparverordnung), die Planung von Niedrigenergiehäusern, Passivhäusern und Plusenergiehäusern. Zum Leistungsspektrum gehören auch die Planung von energetischen (Stadt-)Sanierungen, Energieberatungen, die Erstellung von Energiegutachten und Energieausweisen, sowie Konzepte und Planungen für Umnutzungen und Denkmalsanierungen.
stadtraum berät und unterstützt Sie auch bei der Förderfindung und bei der Erstellung von Förderanträgen.